
Parallel zur Kampagne des LSVD mit dem gleichen Ziel wollen wir eine Ergänzung des Gleichheitsartikels im Grundgesetz um das Merkmal Sexuelle Identität. In einem erweiterten Artikel 3 Absatz 3 GG soll es in Zukunft heißen: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Mit dieser Erweiterung würde unsere Verfassung endlich auch Lesben, Schwulen oder Transgender gleiche Rechte garantieren.
Hamburg Pride e.V. fordert gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) und dem CSD Deutschland e.V. eine Ergänzung des Gleichheitsartikels des Grundgesetzes um das Merkmal "sexuelle Identität". Nur so kann eine volle rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen erreicht werden.
Der erweiterte Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes soll folgendermaßen heißen: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die Erweiterung ist zwingend notwendig, damit Lesben und Schwule in der Rechtssprechung und Gesetzgebung nicht mehr als Bürger zweiter Klasse behandelt werden können. Der Staat muss hier seiner Pflicht nachkommen und sexuelle Minderheiten genau wie andere Gruppen schützen.
Hamburg Pride e.V. fordert auch den schwarz-grünen Senat auf, die Änderung von Artikel 3 im Bundesrat voranzutreiben. Außerdem fordern wir alle Hamburger Bundespolitiker auf, die Forderung zu unterstützen.