
Die sogenannte "Homo-Ehe" ist noch immer eine Ehe zweiter Klasse. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist weiterhin in einigen wichtigen Punkten der Ehe gegenüber benachteiligt. Durch das Ehegattensplitting haben Ehepaare gegenüber eingetragenen Lebenspartnern erhebliche steuerliche Vorteile - dieser Steuervorteil muss entweder abgeschafft werden oder für alle Paare gelten. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer gelten zwar für Lebenspartner die gleichen Freibeträge, hinsichtlich der Steuersätze auf steuerpflichtiges Vermögen werden sie jedoch weiterhin wie Fremde behandelt. Gleiche Pflichten haben Lebenspartner bereits - dazu müssen gleiche Rechte kommen!
Die Benachteiligung der eingetragenen Lebenspartnerschaft kann statt mit aufwendigen Nachbesserungen der einzelnen Bestandteile auch durch eine Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare behoben werden. Diesen Weg sind viele Länder - darunter Südafrika, Norwegen, Schweden und Spanien - bereits gegangen. Deutschland sollte sich in diese Liste endlich einreihen. Der Berliner Senat hat im April 2010 beschlossen, einen Antrag zur Öffnung der Ehe in den Bundesrat einzubringen. Wir fordern den Hamburger Senat ausdrücklich auf, diese Initiative zu unterstützen und sich ebenfalls für die endgültige Beseitigung der Benachteiligung lesbischer und schwuler Paare zu engagieren.
Nach geltendem Recht dürfen nur Ehepaare und in seltenen Fällen einzelne Personen Kinder adoptieren; gleichgeschlechtlichen Paaren ist die Adoption nicht erlaubt. Das muss geändert werden, denn Lesben und Schwule sind ebenso gute Eltern wie Heterosexuelle. Dies belegte nicht zuletzt die 2009 von der damaligen Justizministerin Brigitte Zypries vorgelegte umfassende Studie zu "Regenbogenfamilien".
In zwölf Ländern weltweit ist die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare erlaubt, in vier weiteren Staaten einschließlich den USA dürfen Lesben und Schwule in einigen Teilen das Landes adoptieren. In Deutschland ist nach wie vor lediglich die Stiefkindadoption zulässig. Wir fordern alle Parteien auf, die deutschen Gesetze endlich an das 21. Jahrhundert anzupassen. Wir fordern den Hamburger Senat auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen.
Nur durch diese Ergänzung kann eine volle rechtliche Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bi- und Transsexuellen erreicht werden. Der erweiterte Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes muss in Zukunft klarstellen: "Niemand darf wegen ... seiner sexuellen Identität... benachteiligt oder bevorzugt werden." Die Erweiterung ist zwingend notwendig, damit Lesben, Schwule, trans- und intersexuelle Menschen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung nicht mehr als Bürger zweiter Klasse behandelt werden können. Der Staat muss hier seiner Pflicht nachkommen und sexuelle Minderheiten schützen.
Ein entsprechender Antrag der Bundesländer Hamburg, Bremen und Berlin wurde 2009 im Bundesrat abgelehnt. Im Bundestag liegen aber weiterhin entsprechende Anträge von der SPD, den Grünen und der Linken vor, die derzeit im Rechtsausschuss diskutiert werden. Wir begrüßen noch einmal ausdrücklich das Engagement des Hamburger Senats im letzten Jahr und fordern die Hamburger CDU auf, sich für die Forderung auch innerhalb der Bundespartei starkzumachen.
Seit 2009 sind homosexuelle Partnerschaften in Hamburg auf Landesebene endgültig gleichgestellt. Dennoch gibt es in den Bereichen Aufklärung und HIV-Prävention auch in Hamburg noch Schwachstellen, die der schwarz-grüne Senat keinesfalls vernachlässigen darf. Bei der Umsetzung des geplanten schwulen Jugendzentrums bewegte sich bisher gar nichts und es ist zu befürchten, dass das Projekt aufgrund von Budgetkürzungen nicht umgesetzt wird. Schwule Jugendliche brauchen in Hamburg Anlaufstellen für ihre Probleme. Hamburg Pride fordert den Senat daher auf, dieses Projekt nicht aus den Augen zu verlieren. Des Weiteren fordern wir den Senat auf, den bereits 2007 beschlossenen Maßnahmenkatalog hinsichtlich der Aufklärung an Schulen endlich konsequent und transparent umzusetzen.
Diese Aufklärungsarbeit in Bezug auf queere Lebensweisen ist gerade deshalb so wichtig, um der auf den Schulhöfen um sich greifenden Homophobie Einhalt zu gebieten. Wenn dort antihomosexuelle Äußerungen nicht bewusst bekämpft werden, besteht die Gefahr, dass die Ablehnung von schwul-lesbischen Lebensweisen in den Alltag übergreift und sich dort in gewalttätigen Handlungen manifestiert. Im letzten Jahr gab es in Hamburg bereits einen solchen Fall. Die Politik und die Schulen sind aufgefordert, Hasskriminalität durch Aufklärung entgegenzuwirken.
Das deutsche Transsexuellengesetz besteht bereits seit 1980 und wurde seitdem nur minimal reformiert. Im Juli 2009 kritisierte der EU-Menschenrechtskommissar Thomas Hammarberg das Gesetz scharf, da es transsexuelle Menschen zwingt, sich zwangssterilisieren zu lassen, um eine Personenstandsänderung durchzuführen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die von der EU geforderte körperliche Unversehrtheit einer Person.
Hamburg Pride schließt sich in Bezug auf das TSG dem Forderungskatalog des LSVDs an und fordert eine deutliche Erleichterung der Zugangsvoraussetzungen sowohl bei der Vornamensänderung als auch bei der personenstandsrechtlichen Änderung der Geschlechtszugehörigkeit. Insbesondere soll die Möglichkeit auf personenstandsrechtliche Änderung der Geschlechtszugehörigkeit vollständig vom Zwang zu operativen Eingriffen entkoppelt werden. Kein Mensch darf zu einer Sterilisation und aufwendigen geschlechtsangleichenden Operationen gezwungen werden!
In der Zeit von 1945 bis 1969 gab es in der Bundesrepublik Deutschland ca. 50.000 Verurteilungen wegen "widernatürlicher Unzucht" zwischen Männern nach § 175 StGB. Bis zur endgültigen Abschaffung dieser 1969 entschärften Strafnorm im Jahr 1994 kamen ca. 3.500 weitere Verurteilungen hinzu. Auf dem Gebiet der ehemaligen DDR galten zunächst die gleichen und später ähnliche Regelungen. Bis zur endgültigen Abschaffung der Ungleichbehandlung im Jahr 1989 gab es ca. 4.000 Verurteilungen. Dass diese Praxis gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen hat, ist heute unstreitig. Der Deutsche Bundestag hat bereits ausdrücklich bekundet, dass durch die nach 1945 weiter bestehende Strafdrohung homosexuelle Bürger in ihrer Menschenwürde verletzt wurden. Konsequenzen wurden daraus aber bisher nicht gezogen!
Für die Opfer aus der NS-Zeit hat es bereits Entschädigungen gegeben. Wir fordern dies auch für nach 1945 Verurteilte.
Im Januar 2009 verabschiedete das Europäische Parlament einen Bericht zur Lage der Grundrechte, in dem sich die Politiker klar gegen die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität und für gleiche Rechte von Homosexuellen aussprachen. Darin enthalten ist auch die Aufforderung an alle EU-Mitgliedsstaaten, homosexuelle Partnerschaften offiziell anzuerkennen.
Eine EU-Resolution mit ähnlichem Inhalt im April 2007 hob besonders Polen als Negativbeispiel hervor. Führende polnische Politiker hatten zuvor ein Aufklärungsverbot über Homosexualität an Schulen sowie die Entfernung von Schwulen und Lesben aus dem Schuldienst gefordert. Trotz des abermals verschärften Drucks aus Brüssel bleibt die Lage für Homosexuelle nicht nur in Polen besorgniserregend. In vielen osteuropäischen Ländern stellt es schon ein Problem dar, überhaupt eine Demonstration genehmigt zu bekommen. Und wenn dies doch zum Teil sogar mit gerichtlicher Hilfe gelingt, müssen die Organisatoren mit Morddrohungen, Gegendemonstrationen und riesigen Polizeiaufgeboten rechnen.
Besonders bedenklich ist die Entwicklung in Litauen. Dort verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das die Thematisierung von Homosexualität an Schulen und öffentlichen Orten, an denen sich Jugendliche aufhalten könnten, untersagt. Amnesty International verurteilte das Gesetz scharf.
Diese Beispiele von staatlicher Diskriminierung und Einschränkung der Menschenrechte von Schwulen und Lesben zeigen: Auch in der Europäischen Union gibt es noch immer akuten Handlungsbedarf! Wir fordern daher die Europäische Kommission, die Bundesregierung und den Hamburger Senat eindringlich auf, bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die Einhaltung der Menschenrechte in allen Mitgliedsstaaten zu bestehen.
Gleiches gilt auch über die Grenzen Europas hinaus. Das Beispiel Uganda hat in der jüngsten Vergangenheit gezeigt, dass internationaler Druck homophobe Gesetzesinitiativen durchaus aufhalten kann. Im Umgang mit Ländern, in denen Homosexualität unter Strafe steht - manchmal sogar unter Todesstrafe - muss Deutschland eine klare Position beziehen!